AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen von PHARMA CONCEPT für die Durchführung von Beratungen und damit zusammenhängenden Leistungen

1.) Anwendungsbereich und Begriffe

a.) Diese Vertragsbedingungen gelten zwischen PHARMA CONCEPT, Daniel Lotz B2B Beratung, Herr Daniel Lotz, Maßholderstr. 5, D-35080 Bad Endbach (im Folgenden PHARMA CONCEPT) und seinen Kunden. Kunden sind Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Wir erlauben uns die Freiheit, Anfragen von Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen den Rahmenvertrag für Beratungen (nachfolgend nur noch „Beratung“ genannt). Sie erfassen ebenfalls sämtliche damit zusammenhängende Leistungen.

b.) Sollte der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, so gelten diese gegenüber PHARMA CONCEPT nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. Für Folgeaufträge und dauerhafte Vertragsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PHARMA CONCEPT in der jeweils aktuellen Fassung, und zwar auch dann, wenn bei späteren Aufträgen nicht erneut auf sie hingewiesen wird.

2.) Vertragsinhalt

a.) Der Inhalt/Gegenstand der Beratung ergibt sich aus:

    • dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, ggf. nebst Modifikationen,
    • dem Rahmenvertrag und
    • den nachstehenden Bedingungen.

Bei Widersprüchen gelten die Bestimmungen in der vorstehenden Reihenfolge.

b.) Die Beratung findet beim Kunden, in den Räumen von PHARMA CONCEPT oder online über Microsoft Teams statt. Im ersteren Fall stellt der Kunde geeignete Räume zur Verfügung. Die notwendige Ausstattung, die die Räume für die Beratung aufweisen müssen, wird jeweils einzelvertraglich festgelegt. Die Vorbereitung der Beratungsräume beim Kunden, technischen Hilfsmittel, Verpflegung und sonstigen Rahmenleistungen, die für die Durchführung der Beratung benötigt werden, gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen von PHARMA CONCEPT. Diese Leistungen werden vom Kunden erbracht oder müssen gesondert beauftragt werden.

c.) Der Beratervertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Angestelltenverhältnis wird nicht begründet. Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Erfolges.

3.) Vertragsschluss

PHARMA CONCEPT erstellt auf Anfrage nach den ersten Informationen des Kunden ein individualisiertes, schriftliches oder textförmliches Angebot. Nimmt der Kunde dieses Angebot durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform an, kommt der Vertrag zu den darin vereinbarten individuellen Bedingungen auf der Grundlage des Rahmenvertrages und den hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen zustande. Modifikationen gelten so lange als neues Angebot, bis eine der Parteien es ohne Änderungswünsche annimmt. Mündliche Nebenabreden benötigen der Bestätigung in Textform oder Schriftform.

4.) Rücktritt, Rückzahlung, Ausfallregelung

a.) Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur durch schriftliche Erklärung erfolgen. Storniert der Kunde den Beratervertrag, berechnet PHARMA CONCEPT folgende Entschädigungen:

  • bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des Honorars,
  • bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Honorars,
  • bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 75 % des Honorars;
  • danach: Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird das vollständige Honorar abzüglich der aufgrund der Stornierung ersparten Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Absage bei PHARMA CONCEPT, nicht deren Absendung. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.

b.) Kann ein Beratungstermin aufgrund von höherer Gewalt, technischen Störungen, krankheitsbedingtem Ausfall der Teilnehmer/Kunden oder aus anderen vergleichbaren Gründen nicht stattfinden, wird der Kunde PHARMA CONCEPT umgehend – auch telefonisch – benachrichtigen und mit PHARMA CONCEPT schriftlich oder in Textform (einen) für beide Seiten passenden Ausweichtermin(e) vereinbaren. Die Auslastung von PHARMA CONCEPT wird dabei besonders berücksichtigt. Kann der Kunde selbst keinen Ausweichtermin anbieten, so erhält PHARMA CONCEPT lediglich 50 % des vereinbarten Honorars; der Kunde und PHARMA CONCEPT werden im Übrigen von der Leistung bezüglich des ausgefallenen Beratungstermins frei.

c.) PHARMA CONCEPT verpflichtet sich, die vereinbarten Beratungstermine einzuhalten. Bei krankheitsbedingter Verhinderung wird PHARMA CONCEPT den Kunden umgehend – auch telefonisch – benachrichtigen und mit dem Kunden schriftlich oder in Textform (einen) für beide Seiten passenden Ausweichtermin(e) ggf. auch mit einem von PHARMA CONCEPT beauftragten Dritten vereinbaren. PHARMA CONCEPT sichert dabei zu, bei der Auswahl der von ihr beauftragten Ersatzperson sowohl die fachliche Eignung als auch das aktuelle BeratungsKonzept zu berücksichtigen.

Äußert sich der Kunde nicht oder lehnt er es ab, den Beratungstermin wenigstens zu verschieben, wird PHARMA CONCEPT gegenüber dem Kunden von der vertraglichen Leistung frei. Das diesbezügliche Honorar abzüglich der Aufwendungen wird von PHARMA CONCEPT wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Dem krankheitsbedingten Ausfall gleichgestellt sind unerwartete technische Pannen im Betrieb von PHARMA CONCEPT, Ausfall der Reiseverbindungen oder Verzögerungen hierbei, höhere Gewalt usw.

d.) Zu den Aufwendungen von PHARMA CONCEPT gehören insbesondere auch das Erstellen oder Anpassen der individuellen Beratungsunterlagen sowie das Ausarbeiten des auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenen Beratungskonzeptes und die Reise-/Übernachtungskosten.

5.) Honorar, Zahlungsbedingungen

a.) Das Honorar wird jeweils einzeln vertraglich festgelegt. Die Preise werden auf Anfrage mitgeteilt. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend ausgewiesen.

b.) Der Kunde trägt die Kosten der Anreise, ggf. Unterbringung und Verpflegung des Beraters. Die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden gegen Vorlage des Beleges bis zur Höhe der Bahnfahrt 1. Klasse (Flugzeug ggf. nach Abstimmung) einschließlich IC, EC bzw. ICE-Zuschläge erstattet. Für Reisekosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beratung stehen, erhält PHARMA CONCEPT auf Vorlage einer Aufstellung für PKW-Fahrten eine Kilometerpauschale in Höhe von 1,00 € pro Kilometer. Die tatsächlich angefallenen Ausgaben werden dem Kunden mit dem jeweils hierfür bei Vorauslage entrichteten Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

c.) Auslagen von PHARMA CONCEPT, die im direkten Zusammenhang mit der Vorbereitung der Beratung stehen, sind mit dem Honorar abgedeckt. Dazu zählen insbesondere die für die Beratung zu erstellenden Material-Vorlagen oder die Anpassung des Konzeptes. Im Falle eines Rücktritts oder krankheitsbedingten Ausfalls werden sie als Aufwendungen mit 50 % des Honorars in Rechnung gestellt.

d.) Bei Vertragsschluss ist auf eine Vorschussrechnung 50 % des Honorars im Voraus zu entrichten. PHARMA CONCEPT kann bei umfangreichen Beratungen verlangen, dass über Anzahlung bei Vertragsschluss ein weiterer angemessener Vorschuss auf eine Teilrechnung gezahlt wird. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt spätestens 14 Tage nach Stellung der Endabrechnung auf das dort angeführte Konto von PHARMA CONCEPT. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Endabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.

e.) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht PHARMA CONCEPT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. PHARMA CONCEPT ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist PHARMA CONCEPT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Ist der Kunde im Verzug, behält sich PHARMA CONCEPT vor, ggf. die Ausführung noch laufender Arbeiten zu unterbrechen. Gerät der Kunde mit mehr als zwei Raten in Verzug, darf PHARMA CONCEPT sämtliche vertraglichen

Beziehungen mit sofortiger Wirkung kündigen und alle Leistungen – seien sie fällig oder nicht – sofort abrechnen. Die vereinbarten Rechte an dem vertraglichen Leistungsgegenstand von PHARMA CONCEPT gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus allen geschäftlichen Beziehungen mit dem Kunden auf diesen über.

f.) Die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten des Kunden sind nur mit schriftlicher oder textförmlicher Zustimmung von PHARMA CONCEPT zulässig. Die Aufrechnung gegen Forderungen von PHARMA CONCEPT auf Leistungsentgelte ist seitens des Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

6.) Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt PHARMA CONCEPT vorher (diese Fristen werden hinsichtlich besonders wichtiger Elemente ggf. einzelvertraglich geregelt) diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung von PHARMA CONCEPT nötig sind. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, von sich aus auch rechtzeitig alle beratungsnotwendigen Unterlagen, Daten oder Informationen, Vorgänge oder Abläufe dem Berater zur Kenntnis zu bringen. 

7.) Leistungserbringung /Beanstandungen

a.) PHARMA CONCEPT ist grundsätzlich zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Beratung verpflichtet. Weitergehende Ausführungswünsche müssen einzelvertraglich eindeutig bezeichnet worden sein. PHARMA CONCEPT übernimmt nur dann eine Gewähr für eine bestimmte Art von Beratung, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Garantien werden in keiner Hinsicht gegeben. Geschuldet ist das Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg. Zielvereinbarungen dienen lediglich als Tätigkeitsbeschreibung. 

b.) Beanstandungen sind auch zur Vermeidung von Missverständnissen unverzüglich dem Berater mitzuteilen, um Berücksichtigung finden zu können. Der mündlichen Mangelanzeige muss unverzüglich eine schriftliche oder textförmliche folgen, welche die Beanstandung hinreichend konkretisiert und belegt. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen werden Ansprüche des Kunden zurückgewiesen. Nach Abschluss der Beratung können nach Ablauf von 6 Monaten generell keine Ansprüche wegen Beanstandungen mehr geltend gemacht werden. 

c.) Hat der Kunde es versäumt, die notwendigen Materialien und/oder Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, gehen sämtliche diesbezüglichen Beanstandungen zu seinen Lasten und begründen keinerlei Ansprüche gegen PHARMA CONCEPT. 

8.) Haftung

a.) PHARMA CONCEPT haftet nur im Rahmen der firmeneigenen Haftpflichtversicherung für Schäden, die in Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung an Rechtsgütern des Kunden entstehen und nur insoweit, als PHARMA CONCEPT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden, die der Kunde nicht unverzüglich meldet, entfällt die Haftung. Schadenersatz kann von PHARMA CONCEPT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. Ansonsten wird der Schadenersatzanspruch – soweit zulässig – bei Personen- und Sachschäden auf pauschal 3.000.000,00 €, bei Vermögensschäden auf 100.000,00 € und bei Umweltschadens-Basisversicherung auf 3.000.000,00 € beschränkt. PHARMA CONCEPT ist versichert bei den NÜRNBERGER Versicherungen, Ostendstraße 100, D-90334 Nürnberg. Die Versicherung ist Deutschlandweit zeitlich unbegrenzt und Europaweit zeitlich unbegrenzt, im nichteuropäischen Ausland begrenzt auf 5 Jahre seit 2021 gültig.

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte PHARMA CONCEPT oder dessen Erfüllungsgehilfen Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit verletzen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, durch deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht wird und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

b.) Auf Wunsch des Kunden ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. 

c.) PHARMA CONCEPT haftet nicht für Schäden, die während der mündlichen Beratung durch oder im Betrieb des Kunden entstehen. Soweit eine Anleitung oder Aufsicht innerhalb des Betriebs oder beim Kunden vor Ort notwendig sein sollte – bspw. bei praktischen Übungen am

Einsatzort – wird der Kunde hierfür selbst Sorge tragen. Gleiches gilt für sämtliche Wege und alle Gefahrenquellen, die während der Beratung zu passieren sind. Jeder Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistung. 

d.) PHARMA CONCEPT haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches entstehen. PHARMA CONCEPT haftet ferner nicht für die Übermittlung von Viren und durch sie verursachte Schäden, soweit PHARMA CONCEPT seine Computer, Software und Dateien regelmäßig durch ein entsprechendes Anti-VirenProgramm überprüfen lässt, Updates regelmäßig durchführt und der Schutz durch eine Firewall besteht. PHARMA CONCEPT haftet ebenfalls nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten des Kunden. Schließlich haftet PHARMA CONCEPT auch nicht für die Sicherheit der Daten bei der Übermittlung per E-Mail. 

e.) Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PHARMA CONCEPT. 

9.) Vertraulichkeit, Datenspeicherung

a.) PHARMA CONCEPT garantiert völlige Verschwiegenheit bezüglich aller erkennbar geheimen internen Details, die ihm der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Kenntnis bringt.

Ergänzend können im Rahmen der Auftragsverhandlungen auch konkrete

Verschwiegenheitsverpflichtungen bestimmt und durch die Auftragsbestätigung des Beraters vertraglich fixiert werden. 

b.) Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig, digital gespeichert und verwaltet werden. Sämtliche weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen, den Datenschutzhinweisen für Meetings via Microsoft Teams und der Datenschutzerklärung unserer Internetseite unter https://www.einhundertpharmaconcept.de/datenschutzerklaerung/ 

c.) Soweit zwischen den Vertragsparteien über unverschlüsselte Medien oder normale E-Mail kommuniziert wird, wird die zugesicherte Vertraulichkeit durch die in Punkt 8.d.) dargestellten technischen Rahmenbedingungen begrenzt. 

10.) Urheberrecht, Nutzungsrecht

a.) PHARMA CONCEPT bestätigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Konzeptunterlagen frei von Rechten Dritter sind, soweit nicht etwas anderes ausgewiesen ist. Der Kunde sichert zu, dass ggf. von ihm zur Verfügung gestelltes Material und/oder diesbezüglich an PHARMA CONCEPT übermittelte Informationen soweit frei von Rechten Dritter sind, so dass Sie für die Vertragsdurchführung verwendet werden können. Der Kunde überträgt mit Vertragsschluss PHARMA CONCEPT alle für die Durchführung der Beratung erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang. Der Kunde stellt PHARMA CONCEPT diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. 

b.) Sämtliches vertragsgegenständliches Knowhow, das im Zuge der Beratung entsteht oder in dieses durch PHARMA CONCEPT eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung von PHARMA CONCEPT, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist. Die im

Rahmen der Beratung ausgegebenen Unterlagen sowie die von PHARMA CONCEPT zur Verfügung gestellten Techniken und Übungen dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von PHARMA CONCEPT vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche oder textförmliche Zustimmung von PHARMA CONCEPT ausgeschlossen. Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Materialien wird dem Kunden lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Abwicklung der Beratung übertragen. 

c.) Die Beratung ist nur als Direktleistung gedacht, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Aufzeichnungen oder Mitschneiden bedürfen der vorherigen schriftlichen oder textförmlichen Zustimmung von PHARMA CONCEPT. Gleiches gilt für die weitere Vermarktung. 

d.) PHARMA CONCEPT behält sich Urheberrechte und Nutzungsrechte soweit wie möglich vor. 

11.) Schlussbestimmungen 

a.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden die übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Vorschrift. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. 

b.) Für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 35037 Marburg. 

Stand der AGB: 12.06.2021